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Aktualisiert für Steuerjahr 2026

Grunderwerbsteuer Rechner

Berechnen Sie die Grunderwerbsteuer und gesamten Kaufnebenkosten für Ihren Immobilienkauf in jedem deutschen Bundesland.

Grunderwerbsteuer- & NebenkostenrechnerAlle 16 Bundesländer

Ermittelt Grunderwerbsteuer, Notargebühren, Grundbucheintrag und Maklerprovision

€
400.000 €
50.000 €1.500.000 €
%

Gesetzlich ca. 1,5 % bis 2,0 %

%

Maximal 3,57 % inkl. MwSt. (Provisionshalbierung)

Gesamte Kaufnebenkosteneinmalig
34.280,00€

Entspricht 8.57 % des reinen Kaufpreises

Reiner Kaufpreis400.000,00 €
+ Grunderwerbsteuer (3.5 % in Bayern)14.000,00 €
+ Notargebühren & Grundbucheintrag (1.5 %)6.000,00 €
+ Maklerprovision (3.57 % inkl. MwSt.)14.280,00 €
= Gesamter Finanzierungsbedarf434.280,00 €

Grunderwerbsteuersätze im Bundesländer-Vergleich

Die Grunderwerbsteuer ist eine Ländersteuer. Die Bundesländer bestimmen den Steuersatz eigenständig:

BundeslandSteuersatzKaufnebenkosten bei 400.000 € (nur Steuer)
Bayern3,5 %14.000 €
Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen5,0 %20.000 €
Hamburg, Sachsen5,5 %22.000 €
Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern6,0 %24.000 €
Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein6,5 %26.000 €

Zusammen mit den Notar- und Grundbuchkosten (ca. 1,5 % bis 2,0 %) und der Maklerprovision (bis zu 3,57 % inkl. MwSt.) betragen die gesamten Kaufnebenkosten in Deutschland typischerweise 9 % bis 12 % des reinen Kaufpreises.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wichtige Antworten zu gesetzlichen Grundlagen, Abzügen und Freibeträgen.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in den Bundesländern?

Die Steuersätze variieren je nach Bundesland zwischen 3,5 Prozent (Bayern) und 6,5 Prozent (Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein). Hamburg und Sachsen liegen bei 5,5 Prozent, Berlin und Hessen bei 6,0 Prozent.

Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?

Nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags sendet der Notar eine Veräußerungsanzeige an das zuständige Finanzamt. Das Finanzamt erlässt den Grunderwerbsteuerbescheid. Die Zahlungsfrist beträgt gesetzlich einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids.

Was ist die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Erst nachdem die Grunderwerbsteuer vollständig beim Finanzamt eingegangen ist, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Ohne diese Bescheinigung darf das Grundbuchamt den Käufer nicht als neuen Eigentümer im Grundbuch eintragen.