Funktionsweise der Vorabpauschale (§ 18 InvStG)
Seit der Reform des Investmentsteuergesetzes (InvStG) werden thesaurierende Investmentfonds jährlich fiktiv über die Vorabpauschale besteuert. Die Steuer gilt am ersten Werktag des Folgejahres (üblicherweise der 2. Januar) als zugeflossen und wird von der depotführenden Bank automatisch vom Verrechnungskonto abgebucht.
Die gesetzliche Berechnungsformel
Die Vorabpauschale ermittelt sich in vier logischen Prüfschritten:
$$B_{\text{roh}} = K_{\text{Start}} \times z_{\text{basis}} \times 0{,}70$$
- Gesetzlicher Basisertrag: Ausgehend vom Kurswert zum 01. Januar ($K_{\text{Start}}$) wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Basiszins ($z_{\text{basis}}$) mit dem gesetzlichen Faktor 0,70 multipliziert.
- Deckelung auf den tatsächlichen Wertzuwachs: $$\text{Basisertrag}{\text{gedeckelt}} = \min(B{\text{roh}},, \max(0,, K_{\text{Ende}} - K_{\text{Start}}))$$ War die Wertsteigerung geringer als der Basisertrag, bildet der reale Zuwachs die Obergrenze. Bei Verlusten beträgt die Vorabpauschale 0 Euro.
- Abzug von unterjährigen Ausschüttungen: $$\text{Vorabpauschale} = \max(0,, \text{Basisertrag}_{\text{gedeckelt}} - \text{Ausschüttungen})$$
- Teilfreistellung (TFQ):
Je nach Fondstyp bleibt ein Teil des Ertrags komplett steuerfrei:
- Aktienfonds (mind. 51 % Aktien): 30 % steuerfrei (TFQ = 0,30)
- Mischfonds (mind. 25 % Aktien): 15 % steuerfrei (TFQ = 0,15)
- Immobilienfonds: 60 % steuerfrei (TFQ = 0,60)
- Sonstige / Rentenfonds: 0 % steuerfrei
Beispielrechnung: 50.000 € MSCI World ETF
- Depotwert 01.01.: 50.000,00 €
- Depotwert 31.12.: 54.000,00 € (Wertsteigerung: +4.000,00 €)
- Ausschüttungen: 0,00 € (thesaurierend)
- Basiszins: 2,53 % (Jahr 2025)
Rechenschritte:
- Rohertrag: $50.000,\text{€} \times 2{,}53,% \times 0{,}70 = 885{,}50,\text{€}$
- Deckelungsprüfung: Da $+4.000,\text{€} > 885{,}50,\text{€}$, greift der volle Basisertrag von $885{,}50,\text{€}$.
- Teilfreistellung (30 %): $885{,}50,\text{€} \times 0{,}70 = \mathbf{619{,}85,\text{€}}$ (steuerpflichtiger Ertrag).
- Freibetragsanrechnung:
- Liegt ein Freistellungsauftrag von mindestens $619{,}85,\text{€}$ vor: 0,00 € Steuerlast.
- Ist der Sparerpauschbetrag ausgeschöpft:
- 25 % Abgeltungsteuer: $154{,}96,\text{€}$
- 5,5 % Soli: $8{,}52,\text{€}$
- Gesamter Steuerabzug: 163,48 €